Nicht erscheinen ohne Terminabsage
Der Klient hat die Möglichkeit, den vereinbarten Termin 24 Stunden zuvor ohne Angabe von Gründen abzusagen. Erfolgt dies nicht, so verfällt der Leistungsanspruch. Gutscheine sind dann verfallen und müssen unsererseits nicht mehr eingelöst werden, da wir in dieser kurzen Zeit keinen Ersatztermin für den Ausfall realisieren können. Dennoch haben wir die Möglichkeit, gegen eine Ausfallgebühr von € 35 pro Stunde einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls wird unsererseits ein Ersatztermin ohne Gebühren angeboten. In diesem Fall muß ein ärztliches Testat vorgelegt werden. Dies betrifft nur unsere Leistungen und Gutscheine. Bei Fremdgutscheinen gilt die Regelung des Partners.